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StudiVZ [UPDATE]

Es gibt eine reihe neue AGBs bei StudiVZ und die sind nicht ganz ohne, mehr dazu auf lawblog.

UPDATE:

Sollte StudiVZ tatsächlich von der Datenschutz-Erklärung Gebrauch machen und im dort dargelegten Sinne schnüffeln, wäre das ein Fall für den Staatsanwalt. Auf die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis. (via)